Bürger, die die vorgeschriebenen Bedingungen für eine einmalige finanzielle Entschädigung Sie können sich über das Portal bewerben. Finanzverwaltungim Zeitraum von Mitternacht zwischen dem 7. und 8. September, also von Sonntag bis Montag, bis zum 21. September.
Serbische Staatsbürger im gesetzlichen Alter mit Wohnsitz im Land sind antragsberechtigt, sofern sie am 1. September dieses Jahres, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, mindestens 18 Jahre alt sind. Sie dürfen außerdem nicht Inhaber des im Gesetz über das Recht auf unentgeltliche Aktien und finanzielle Entschädigung im Rahmen von Privatisierungen vorgesehenen Anspruchs sein.
Sie müssen beim Einchecken einen gültigen Ausweis vorlegen. Nach Eingabe der erforderlichen Daten wird Ihr Antrag registriert. Informationen zum Bearbeitungsstatus finden Sie im selben Portal unter „Antragsstatus prüfen“. Sollten Probleme auftreten, können Sie über die Option „Problem melden“ eine Beschwerde einreichen.
„Vučićs“ 6.000 Dinar: Wenn sie euch widerlich sind, gebt sie den Studenten.
Sobald geprüft wurde, ob die Voraussetzungen für den Erhalt der Geldentschädigung erfüllt sind, leitet das Ministerium über die Finanzverwaltung die für die Auszahlung eines einmaligen Betrags von 6.000 Dinar erforderlichen Daten an die „Postsparkasse“ weiter.
Für Bürger, die den Antrag später stellen, ist die Auszahlung für den Zeitraum vom 23. bis 25. September geplant. Danach können sie das Geld innerhalb eines Jahres abheben.
Im Gegensatz zu ihnen gibt es für Bürger, die das Recht auf kostenlose Aktien aus dem Aktionärsfonds besitzen, keine zeitliche Begrenzung für die Abhebung des entsprechenden Geldes.
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