Wir alle kennen das: Ein Nachbar verbrennt Müll hinter dem Haus, der Rauch erstickt die ganze Nachbarschaft. Oder die örtliche Autowerkstatt leitet Öl ins Abwasser, das direkt in die Wasserleitungen gelangt. Oder jede Woche wird Bauschutt von einer nahegelegenen Baustelle in den Bach geworfen. Wir schauen zu, ärgern uns, schließen die Fenster, hängen zum fünften Mal die Wäsche auf, aber wir wissen nicht, an wen wir uns wenden sollen. Wir fragen uns: „Wem soll ich das melden, und hat es überhaupt einen Sinn?“
Die gute Nachricht ist: Es gibt jemanden, der sich darum kümmert. Und Sie müssen nicht schweigen. Sie haben das Recht zu reagieren, denn das Gesetz steht auf Ihrer Seite. Das Recht auf eine gesunde Umwelt ist in der Verfassung verankert, und Institutionen sind verpflichtet, einzugreifen, wenn dieses Recht bedroht wird.
Erste Frage: Handelt es sich wirklich um „Umweltverschmutzung“?
Umweltverschmutzung muss nicht spektakulär oder aufsehenerregend aussehen oder von großen Verschmutzern stammen. Nicht jede Verschmutzung kommt von einer Fabrik mit einem 30 Meter hohen Schornstein. Manchmal liegen die größten Probleme in unserer unmittelbaren Umgebung, beispielsweise hinter der Mauer des Nachbarn.
Umweltverschmutzung kann sein:
• Rauch aus einem privaten Garten,
• Entsorgung von Abfällen an einem Ort, der keine Mülldeponie ist,
• Einleitung von Öl, Treibstoff oder Schmutzwasser in den Boden oder einen nahegelegenen Bach,
• übermäßiger Lärm aus der Werkstatt, dem Café oder der Garage,
• unangenehme Gerüche aus der Scheune, der Kanalisation und der Klärgrube.
Wenn das Verhalten einer Person Ihre Gesundheit, Ihr Eigentum, die Natur oder Ihre allgemeine Lebensqualität gefährdet, handelt es sich nicht um eine „Privatsache“. Es wird zu einem Problem, das einer Untersuchung bedarf, und Sie haben das volle Recht, dies zu melden.
WER IST ZUR ANTWORT BERECHTIGT??
Es kommt ganz darauf an, um welche Art von Problem es sich handelt, aber im Allgemeinen sind die Behörden:
• Kommunale Kontrollen – auf Müllverbrennung, Lärmbelästigung, illegale Müllkippen, illegale Aktivitäten in der Siedlung, Abwasser, vernachlässigte Höfe usw.
• Ökologische Inspektion (zum Umweltschutz) – bei schwerwiegenderen Formen der Umweltverschmutzung, die weitreichendere Auswirkungen auf Boden, Gewässer, Luft und die Natur im Allgemeinen haben.
• Bauinspektion – wenn es um illegale Bauten geht, die die Umwelt gefährden oder den Raum beeinträchtigen.
• Hygieneinspektion – bei Unregelmäßigkeiten in Bezug auf öffentliche Gesundheit, Abfall, Nagetiere, unhygienische Zustände.
• Veterinärinspektion – wenn es um Abfälle tierischen Ursprungs, unkontrollierte Betriebe und mangelhafte Hygienebedingungen für Tiere geht.
Die meisten Kommunen haben Anlaufstellen für Bürgermeldungen eingerichtet. Meldungen können telefonisch, per E-Mail, über die Website der Gemeinde und häufig auch über spezielle Apps für Mobiltelefone eingereicht werden. Die Meldung kann anonym erfolgen, d. h. es ist kein Ausweis erforderlich, um zu melden, dass die Straße durch Rauch beeinträchtigt wird. Obwohl nicht verpflichtend, ist es hilfreich, ein Foto, den genauen Ort sowie Datum und Uhrzeit der Verschmutzung anzugeben. Dadurch wird die Arbeit der zuständigen Behörden erleichtert und die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Reaktion erhöht.
WAS DIE INSPEKTION BEWIRKEN KANN?
Wenn der Inspektor vor Ort eine Unregelmäßigkeit feststellt, hat er mehrere Möglichkeiten:
• Erlass eines Beschlusses zur Beseitigung von Unregelmäßigkeiten mit einer Frist, innerhalb derer die Anordnung ausgeführt werden muss,
• Verbot weiterer Maßnahmen, beispielsweise die Einstellung des Geschäftsbetriebs ohne Genehmigung,
• Verurteilung (Strafe wegen geringfügiger Vergehen, Geldstrafe),
• Bei schwerwiegenderen Verstößen können strafrechtliche Verfahren eingeleitet oder eine Anzeige bei anderen zuständigen Behörden erstattet werden.
Die im Umweltschutzgesetz festgelegten Strafen für Umweltverschmutzung können Hunderttausende Dinar betragen, für juristische Personen sogar deutlich mehr. Bei wiederholter Umweltverschmutzung oder Missachtung angeordneter Maßnahmen erhöhen sich die Strafen.
Und was, wenn niemand reagiert?
Leider kommt es vor, dass Bürger ordnungsgemäß Anzeige erstatten, die zuständige Behörde aber nicht reagiert oder sich als „nicht zuständig“ bezeichnet. In diesem Fall kann der Bürger:
1. Fordern Sie Informationen über das weitere Vorgehen an, denn wir haben das Recht zu erfahren, was nach unserer Meldung unternommen wurde.
2. Wenden Sie sich an den Bürgerbeauftragten, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Institutionen ihre Pflicht vernachlässigt haben.
3. Machen Sie das Problem öffentlich, wenden Sie sich öffentlich an die lokalen Medien, nutzen Sie soziale Medien und üben Sie öffentlichen Druck aus, um eine Reaktion hervorzurufen.
4. Schließen Sie sich mit anderen zusammen, denn wenn mehrere Personen das gleiche Problem melden, kann es kaum ignoriert werden.
Warum schweigen die Menschen?
Viele Menschen fürchten sich davor, das Verhältnis zu ihren Nachbarn zu belasten, insbesondere in kleineren Gemeinden. Sie fürchten Verurteilung, Gerede und sogar Vergeltungsmaßnahmen. Doch Schweigen hat seinen Preis, denn dann wird Umweltverschmutzung zur Regel, nicht zur Ausnahme. Schweigen ermutigt Umweltverschmutzer. Wenn Behörden keine Beschwerden erhalten, entsteht der Eindruck, alles sei in Ordnung, und sie stellen die Kontrollen ein.
Fazit: Wir sollten dies melden, denn wir haben das Recht, ohne Umweltverschmutzung zu leben.
Umweltschutz ist kein Luxus und auch keine Übertreibung. Er ist ein grundlegendes Menschenrecht. Niemand muss Rauch, Gestank, Lärm, verschmutzte Bäche oder giftiges Wasser ertragen. Das Gesetz existiert, aber es kann nicht durchgesetzt werden, wenn geschwiegen wird.
Unsere Meldungen über Umweltverschmutzung sind nicht nur eine berechtigte Beschwerde – sie sind ein Zeichen dafür, dass uns das Thema am Herzen liegt. Und das ist nicht zu unterschätzen. Denn nur wenn wir unsere Stimme erheben, können wir etwas verändern.
Der Autor ist Rechtsanwalt